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Tennisdoppel im Freien unter den geltenden Voraussetzungen wieder erlaubt

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass ab sofort das Doppelspiel nach erfolgter Onlinebuchung unter den folgenden Voraussetzungen wieder erlaubt ist:

 

Für ein Tennisdoppel im Freien wird von jedem Teilnehmer ein negativer Corona Test benötigt, der bei Spielantritt nicht älter als 24 Stunden sein darf.

Geimpfte und Genesene sind grundsätzlich von der Pflicht eines negativen Corona Tests befreit.

Der Nachweis über die Impfung, der Genesung oder des Corona Tests (Selbsttests sind nicht ausreichend) sind während des Spiels bei sich zu führen und auf Verlangen eines Mitgliedes der Abteilungsleitung oder einer behördlichen Kontrollperson vorzuzeigen.

 

Sollte ein/e Spieler/in den Nachweis nicht mit sich führen besteht keine Spielberechtigung.

 

Wir als Abteilungsleitung und auch der Vorstand des SCW werden keine Haftung bei Zuwiderhandlungen übernehmen. Verhängte Bußgelder sind selbst zu tragen. Des Weiteren behält sich der Verein offen, bei Verstößen eine Platzsperre auszusprechen.

 

Wir appellieren an dieser Stelle an Ihre Vernunft und Ihr Verständnis, da bei Zuwiderhandlungen von behördlicher Seite die Sperrung unserer gesamten Tennisanlage droht.

 

Mit sportlichen Grüßen

Die Tennis Abteilungsleitung