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Corona Alarmstufe in Baden Württemberg

Die neue Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg ist in Kraft getreten und beinhaltet für den Amateurfussball folgende Regelung.

Für Besucher*innen von Sportveranstaltungen gilt ab sofort 2G+. Der Zutritt zum Sportgelände ist demnach nur geimpften oder genesenen Zuschauer*innen gestattet, die zusätzlich einen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen.

Der Nachweis zum Besuch einer 2G+ - Veranstaltung ist nur noch mit einem QR-Code, in der App oder ausgedruckt, möglich. Nicht mehr ausreichend ist die Vorlage des Impfpasses.